Grössere finanzielle Unterstützung auf Stufe Höhere Berufsbildung
Eine absolvierte Aus- oder Weiterbildung an Höheren Fachschulen ist in der heutigen Zeit fast ein «Muss» im Lebenslauf, um an die guten Jobs der Zukunft zu gelangen. Es sagt viel über die Person aus und wird von den Personalverantwortlichen registriert. Und bei der Finanzierung verschiedener Lehrgänge gibt es auch Unterstützung.
25 Prozent oder gar bis zu 50 Prozent werden beispielsweise in der TEKO Basel die Lehrgänge in Flugzeugtechnik, Elektrotechnik, Telekommunikation, Informatik, Tiefbau oder auch jene zum Techniker/in Energie und Umwelt HF finanziell vom Kanton Basel-Stadt unterstützt. Ebenfalls massgebliche Studiengelder-Beteiligungen gibt es bei der Ausbildung zum Wirtschaftsinformatiker/in HF und für den Lehrgang Führungsfachleute. TEKO Basel Schulleiterin Terry Tschumi: «Für viele KMU und Studentinnen und Studenten ist diese finanzielle Entlastung eine grosse Hilfe und ein Top-Argument, um sich in diese nachhaltigen Aus- und Weiterbildungslehrgänge zu stürzen.»
Das Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI forciert die finanzielle Unterstützung der Absolvierenden von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen durch die öffentliche Hand. Damit sollen die unterschiedlichen finanziellen Belastungen von Studierenden der tertiären Bildungsstufe angeglichen und die eidgenössischen Prüfungen gestärkt werden. Das Parlament hat die dafür notwendige Änderung des Berufsbildungsgesetzes im Rahmen der BFI-Botschaft 2017-2020 im Dezember 2016 angenommen.
Die Änderung der Berufsbildungsverordnung zur Regelung des Vollzugs wird Anfang 2017 in die Vernehmlassung geschickt, bevor der Bundesrat Mitte 2017 abschliessend über das Vorhaben entscheidet. Die Einführung der neuen Finanzierung ist für den 1. Januar 2018 vorgesehen.
Wichtigkeit der Höheren Berufsbildung
Die Finanzierung der höheren Berufsbildung wird von privater und öffentlicher Seite getragen. Studierende und Arbeitgeber sind massgeblich beteiligt. Namentlich die berufsbegleitend organisierte Seite der höheren Berufsbildung, die eidgenössischen Prüfungen und die damit einhergehenden vorbereitenden Kurse, beruhen finanziell zu grossen Teilen auf einer starken Beteiligung der Wirtschaft und der Absolventinnen und Absolventen. Während die Durchführung der eidgenössischen Prüfungen mit zu 60 bis maximal 80 Prozent vom Bund subventioniert wird, werden die vorbereitenden Kurse nur zum Teil kantonal subventioniert. Dagegen ist das schulische System auf Tertiärstufe (höhere Fachschulen, Hochschulen) vor allem öffentlich finanziert.
«Kantönligeist»
Die geplante Finanzierung der vorbereitenden Kurse auf eidgenössische Prüfungen soll den unterschiedlichen Grad der öffentlichen finanziellen Unterstützung von Studierenden auf Tertiärstufe angleichen. Bisher geleistete Kantonsbeiträge an die Anbieter von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Prüfungen sollen nun direkt den Absolvierenden zu Gute kommen und die Attraktivität der eidgenössischen Prüfungen erhöhen. Die Kantone behalten sich vor, aus regionalpolitischen Gründen einzelne Angebote weiterhin zu unterstützen.
Zur Regelung des Vollzugs der geplanten neuen Finanzierung ist eine Anpassung der Berufsbildungsverordnung BBV notwendig. Diese erfolgt in verbundpartnerschaftlicher Abstimmung. Anfang 2017 findet voraussichtlich die Vernehmlassung zur Berufsbildungsverordnung statt, bevor der Bundesrat Mitte 2017 abschliessend über das Vorhaben entscheidet.
JoW / Quelle: SBFI
Eckwerte der Finanzierung
- Beitragssatz: Der effektive Beitragssatz der anrechenbaren Kursgebühren (höchstens 50%) wird vom Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt in der Berufsbildungsverordnung festgelegt. Der definitive Entscheid fällt voraussichtlich Mitte 2017.
- Obergrenze: Für die Berechnung der Bundessubvention werden jeweils eine Obergrenze für die eidgenössischen Berufsprüfungen beziehungsweise die höheren Fachprüfungen festgelegt. Die Obergrenzen decken die überwiegende Mehrheit aller im Markt bekannten Kursgebühren ab.
- Beitragsvoraussetzung: Als Beitragsvoraussetzung wurde die Absolvierung der Prüfung festgelegt (unabhängig vom Prüfungserfolg). Damit wird die Abgrenzung zur Finanzierung der berufsorientierten Weiterbildung sichergestellt, welche teilweise ebenfalls in den vorbereitenden Kursen stattfindet. Es ist eine nachschüssige Auszahlung der Bundesbeiträge nach Absolvierung der eidgenössischen Prüfung vorgesehen. In dem Ausnahmefall, dass Kursteilnehmende die Vorfinanzierung bis zur Auszahlung der Bundesbeiträge nicht leisten können und auch seitens Arbeitgebern, Branchenverbänden, Kantonen oder Dritten keine Unterstützung erhalten kann der Bund auf Antrag hin Teilbeiträge bereits vor der Absolvierung der eidgenössischen Prüfung gewähren.
- Inkraftsetzung: Die Finanzierung soll am 1. Januar 2018 in Kraft treten. Absolvierende von eidgenössischen Prüfungen mit Prüfungsdatum nach dem 1. Januar 2018 sollen – unabhängig vom Prüfungserfolg – Beiträge für vorbereitende Kurse beantragen können, die nach dem 1. Januar 2017 gestartet sind und nicht kantonal subventioniert wurden.